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Ich berate Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hochschulmedizinrecht, Pharmarecht, Öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Öffentlichen Dienstrecht. Darüber hinaus vertrete ich Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Verwaltungsverfahren und vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Angebot
Hochschulmedizinrecht
Zu den durch das Hochschulrecht der Länder der Hochschulmedizin zugewiesenen Aufgaben gehören Forschung, Lehre, Translation und Krankenversorgung. Diese Aufgaben werden von den medizinischen Fakultäten und den Universitätsklinika gemeinsam wahrgenommen. Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit zwischen der Hochschulmedizin und nichtuniversitären Forschungseinrichtungen und anderen medizinischen wissenschaftlichen Einrichtungen statt.
Anwaltlicher Beratungsbedarf besteht beim Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, bei der Errichtung von Stiftungsprofessuren, bei gemeinsamen Berufungen und dem Abschluss von Berufungsvereinbarungen.
Pharmarecht
Das Pharmarecht umfasst die Gesamtheit der Regelungen in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Es handelt sich allerdings nicht um eine einheitliche Rechtsmaterie, sondern aufgrund der Normierungen in zahlreichen Gesetzen um eine Querschnittsmaterie.
So gehören neben dem klassischen regulatorischen Arzneimittelrecht (Drug Regulatory Affairs) und dem Produktbereich der Medizinprodukte (Medical Device Regulatory Affairs) auch zivilrechtliche Fragestellungen, wie die Werbung für diese Produkte, die Preisgestaltung und die Erstattungsfähigkeit der Produkte sowie die vertraglichen Kooperationen mit den Kostenträgern in dieses Spektrum.
Der Bereich des regulatorischen Pharmarechts ist aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Besonderheiten dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht zuzuordnen.
Anwaltlicher Beratungsbedarf besteht hier gerade bei jungen auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen, die über keine eigene Rechtsabteilung verfügen. Das gilt umso mehr im Hinblick auf die Ausgewogenheit von Verträgen, die Start-up-Unternehmen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Pharmaunternehmen oder Finanzinvestoren abschließen möchten, um sich weiter zu entwickeln.
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Bauplanungsrecht
Die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen bedarf häufig von Anfang an der fachanwaltlichen Beratung, denn Fehler im Bebauungsplanverfahren, die vor allem von Planbetroffenen nicht zuletzt in oft umfänglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden, sind teuer und mit erheblichem Zeitverlust verbunden.
Dies stellt für die meisten Städte und Gemeinden sowohl fachlich als auch personell eine Herausforderung dar, zumal neben den bau- und umweltrechtlichen Anforderungen auch die kommunalrechtlichen Verfahrensvorschriften zu beachten sind.
Nicht selten erfolgt die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen auf Initiative von Investoren, die für die Verwirklichung von Vorhaben eine planungsrechtliche Grundlage benötigen und auch die Kosten für die Beauftragung eines externen Planungsbüros und die Erstellung der erforderlichen Umweltgutachten tragen.
Dies erfolgt auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zwischen Kommune und Investor. Beide Seiten benötigen hier anwaltliche Beratung, da hier spezielle juristische Kenntnisse erforderlich sind, um Fehler zu vermeiden.
Bauordnungsrecht
In Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen treten immer wieder rechtliche oder tatsächliche Probleme auf, die oft nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden können. Zu nennen sind hier die Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorgaben, Einhaltung von Abstandsflächen, Übernahme von Baulasten oder drohende Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen.
Öffentliches Dienstrecht
Zum öffentlichen Dienstrecht gehört das Beamtenrecht des Bundes und der Länder sowie das Recht der Tarifbeschäftigten. Im Hinblick auf die Tarifbeschäftigten bildet das öffentliche Dienstrecht zugleich die Schnittstelle zum Arbeitsrecht.
Die Rechtmäßigkeit dienstlicher Beurteilungen einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Beurteilungsrichtlinien, die Rechtmäßigkeit von Auswahlentscheidungen in Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren aber auch die tarifgerechte Eingruppierung der Tarifbeschäftigten können regelmäßig nur mit anwaltlicher Hilfe nachgeprüft werden.
News
Änderung Nachweisgesetzes (NachwG)
Zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz (NachwG) geändert. Arbeitgeber sollten deshalb umgehend die von ihnen verwendeten Arbeitsvertragsformulare überprüfen, ob die nunmehr zwingend erforderlichen Angaben darin enthalten sind. Bestand das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2022, können die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er ihnen die fehlenden Angaben schriftlich mitteilt. Bestimmte Verstöße gegen Nachweispflichten stellen ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann.
Beschluss des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch das Bundeskabinett
Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beschlossen, mit dem mehr als sieben Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist die sog. Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Unternehmen und Behörden sollten sich deshalb ab sofort mit dem Entwurf dieses Gesetzes vertraut machen und bei der Umsetzung erforderlichenfalls anwaltlich beraten lassen.
Seminare
Kompaktseminar der Handwerkskammer zu Leipzig: Der Geschäftsführer – Rechte, Pflichten und Haftung
Kompaktseminar der Handwerkskammer zu Leipzig: Arbeitsrecht im Betrieb