„The live of the law has not been logic: it has been experience.“
Oliver Wendell Holmes, Jr., The Common Law, 1881
Meine Expertise
Bei der Identifikation ihrer individuellen Compliance-Risiken und der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems (CMS) benötigen Unternehmen Beratung durch einen auf diesem Gebiet qualifizierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und in der Regel auch Unterstützung bei der Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen.
Compliance
Unterstützung bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen
Übernahme der Funktion der Ombudsperson als interne Meldestelle
Durchführung von Internen Ermittlungen (sog. Internal Investigations) bei Rechtsverstößen im Unternehmen oder der Verwaltung
Arbeitsrecht
Ich berate Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht, im kollektiven Arbeitsrecht und auf dem Gebiet des Arbeitsschutzrechts. Zudem vertrete ich private und öffentliche Arbeitgeber vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Öffentliches
Recht
Ich berate Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Hochschulmedizinrecht, Pharmarecht, Öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie im Öffentlichen Dienstrecht. Darüber hinaus vertrete ich Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Verwaltungsverfahren und vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Mitgliedschaften
ADFC Leipzig
Leipziger Notenrad im Notenspur Leipzig e.V.
Gesellschaft für Umweltrecht e.V.
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Dresdner Juristischen Gesellschaft e. V.
News
Änderung Nachweisgesetzes (NachwG)
Zum 01.08.2022 wurde das Nachweisgesetz (NachwG) geändert. Arbeitgeber sollten deshalb umgehend die von ihnen verwendeten Arbeitsvertragsformulare überprüfen, ob die nunmehr zwingend erforderlichen Angaben darin enthalten sind. Bestand das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2022, können die Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er ihnen die fehlenden Angaben schriftlich mitteilt. Bestimmte Verstöße gegen Nachweispflichten stellen ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann.
Beschluss des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch das Bundeskabinett
Am 27.07.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beschlossen, mit dem mehr als sieben Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist die sog. Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Unternehmen und Behörden sollten sich deshalb ab sofort mit dem Entwurf dieses Gesetzes vertraut machen und bei der Umsetzung erforderlichenfalls anwaltlich beraten lassen.